Beispiel: Geld für eAuto
Angebot für E-Pkw (Klasse M1), Quotenjahr 2026
Garantie
390 €
Auszahlung in ca. 18–24 Wochen
Express
340 €
Auszahlung innerhalb von 7 Tagen
Variabel
bis zu 400 €
90 % vom erzielten Marktpreis
Als Halter eines Elektroautos kannst du jedes Jahr die THG-Prämie kassieren – ohne dafür mehr fahren oder laden zu müssen. Hier erfährst du, wie viel es 2026 gibt, wer sie beantragen kann und welche Fristen gelten.
Stand:
THG steht für Treibhausgas. Unternehmen, die in Deutschland Benzin und Diesel verkaufen, sind gesetzlich verpflichtet, die CO₂-Emissionen ihrer Kraftstoffe um einen festgelegten Prozentsatz zu senken. 2026 liegt diese Treibhausgasminderungsquote bei 12,1 Prozent.
Schaffen die Unternehmen das nicht selbst, können sie Einsparungen von anderen zukaufen – zum Beispiel von E-Auto-Haltern. Denn dein Elektroauto fährt ohne fossilen Kraftstoff und spart damit CO₂ ein. Diese Einsparung lässt du dir vom Umweltbundesamt bescheinigen und verkaufst sie über einen Anbieter. Das Geld, das du dafür bekommst, ist die THG-Prämie.
Die Höhe ist nicht staatlich festgelegt, sondern ergibt sich aus Angebot und Nachfrage am Quotenmarkt. Für das Quotenjahr 2026 zahlen Anbieter derzeit etwa 300 bis 415 Euro pro E-Auto (Stand: September 2026). Das ist deutlich mehr als im Vorjahr.
Angebot für E-Pkw (Klasse M1), Quotenjahr 2026
Garantie
390 €
Auszahlung in ca. 18–24 Wochen
Express
340 €
Auszahlung innerhalb von 7 Tagen
Variabel
bis zu 400 €
90 % vom erzielten Marktpreis
Ich beantrage die THG-Prämie für mein eigenes E-Auto seit 2022 jedes Jahr. So viel wurde mir tatsächlich ausgezahlt:
Tatsächlich ausgezahlte Prämien für ein E-Auto
GarantieprämieVariable Prämie
Die Beträge schwanken stark, weil sie vom Quotenmarkt des jeweiligen Jahres abhängen. 2024 und 2025 waren die Preise sehr niedrig. Mit der variablen Prämie gab es 2025 nur 81 €. Trotzdem hat sich der Antrag jedes Jahr gelohnt: Er dauert nur ein paar Minuten, und über fünf Jahre sind so über 1.000 € zusammengekommen.
Berechtigt ist der Halter eines reinen Batterie-Elektrofahrzeugs – also die Person, auf die das Fahrzeug im Fahrzeugschein zugelassen ist. Das gilt für:
Nicht berechtigt sind Plug-in-Hybride sowie zulassungsfreie Fahrzeuge wie E-Scooter. Die Prämie gibt es einmal pro Kalenderjahr und Fahrzeug, und du darfst dein Fahrzeug pro Jahr nur bei einem Anbieter einreichen.
Schritt 1
Vergleiche Prämienhöhe, Auszahlungsdauer und Bedingungen. Achte darauf, ob die Prämie garantiert ist.
Schritt 2
Du lädst ein Foto oder einen Scan der Vorder- und Rückseite deiner Zulassungsbescheinigung Teil I hoch.
Schritt 3
Der Anbieter bündelt die Anträge vieler E-Auto-Halter und lässt die CO₂-Einsparung vom Umweltbundesamt bescheinigen.
Schritt 4
Nach der Bescheinigung verkauft der Anbieter die Quote und zahlt dir die Prämie aus – je nach Modell nach wenigen Tagen oder einigen Monaten.
Die Anbieter müssen die gesammelten Anträge für das Quotenjahr 2026 spätestens bis zum28. Februar 2027 beim Umweltbundesamt einreichen. Viele Anbieter haben aber eigene, deutlich frühere Einsendeschlüsse, damit sie die Anträge rechtzeitig bearbeiten können.
Warte deshalb nicht bis zum Jahresende: Wer die Frist verpasst, verliert die Prämie für 2026 endgültig – sie kann nicht ins nächste Jahr übertragen werden. Den genauen Einsendeschluss findest du beim jeweiligen Anbieter.
Der Bundestag hat am 23. April 2026 eine Anhebung der Treibhausgasminderungsquote beschlossen. Sie steigt schrittweise bis auf 65 Prozent im Jahr 2040. Die meisten Änderungen gelten ab dem Verpflichtungsjahr 2027.
Für dich als E-Auto-Halter ändert sich am Ablauf nichts: Du beantragst die Prämie weiterhin jedes Jahr über einen Anbieter. Eine steigende Quote bedeutet, dass Mineralölunternehmen mehr CO₂ einsparen müssen – wie sich das auf die Höhe der Prämie auswirkt, hängt aber vom Markt ab und lässt sich nicht verlässlich vorhersagen.
Für Privatpersonen ist die THG-Prämie steuerfrei. Gehört das Fahrzeug zum Betriebsvermögen, gelten die allgemeinen steuerlichen Regeln – im Zweifel fragst du am besten deinen Steuerberater.
Ja, wenn das Fahrzeug auf dich zugelassen ist, du also im Fahrzeugschein als Halter eingetragen bist. Ist die Leasinggesellschaft Halter, kann nur sie die Prämie beantragen.
Ja, für zugelassene E-Motorräder und E-Transporter (Klasse N1) gibt es ebenfalls eine Prämie. Ausgeschlossen sind Plug-in-Hybride und zulassungsfreie Fahrzeuge wie E-Scooter.
Ja. Da du deinen Fahrzeugschein jedes Jahr neu einreichst, kannst du jedes Jahr einen anderen Anbieter wählen. Innerhalb eines Jahres darf dein Fahrzeug aber nur bei einem Anbieter angemeldet sein.
Nein. Für private E-Autos setzt das Umweltbundesamt einen pauschalen Schätzwert für den jährlichen Stromverbrauch an. Deine tatsächliche Fahrleistung und dein Ladeverhalten spielen für die Prämie keine Rolle.
Die THG-Prämie lässt sich mit einem smarten Stromtarif fürs E-Auto kombinieren. Wie viel du mit beidem zusammen im Jahr sparen kannst, zeigt unsere Beispielrechnung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Prämienhöhen ändern sich laufend – prüfe die aktuellen Konditionen beim Anbieter.